SEMINARINHALT
Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im BGB spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt.
Kernpunkte der Neuregelung:
• Einführung von Regelungen über nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang
• ein Anordnungsrecht des Bestellers, wenn die Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen Einvernehmen über die Änderungen erzielt haben
• Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
• Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
Beim Verbraucherbauvertrag:
• Einführung einer Baubeschreibungspfl icht des Unternehmers
• Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit
• Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller
Prozessrecht:
• Einführung spezieller Baukammern an den Landgerichten, um Bauprozesse zu beschleunigen.
Bauvertragsrecht:
• Neuregelungen gelten für ab 1.1.2018 geschlossene Verträge.