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KFZ-GUTACHTER AUSBILDUNG KOMBINIERT SCHADEN UND WERT
Ausbildung zum KFZ-Sachverständigen
Komplett-Ausbildung KFZ-Gutachter
KOMBINIERT SCHADEN UND WERT
Beschreibung
Wo wird ein Sachverständiger benötigt?
Immer, wenn folgende Punkte im Raum stehen:
- eine unabhängige, fachliche, sachverständige Beratung oder Informationen benötigt wird
- ein Schaden bzw. ein Mangel beurteilt werden muss
- die Plausibilität und Kompatibilität von geschilderten Sachverhalten zu beurteilen sind
- eine Schadensursache vom sachverständigen Experten ermittelt werden muss
- ein Kraftfahrzeug bewertet werden muss
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden muss
- der tatsächliche Zustand eines Kraftfahrzeugs, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll
kann ein Sachverständiger sein Expertenwissen geben.
Der Aufbau unserer SBW KFZ-Seminare erfolgt rein praxisorientiert. Hierdurch wird jedem einzelnen Seminarteilnehmer ermöglicht, den Lehrstoff schnell zu erarbeiten, der von unseren Dozenten vermittelt und anschließend in der Praxis kommerziell angewendet wird.
Schließlich hat jeder der SBW Seminarteilnehmer das Ziel, als Sachverständiger oder Gutachter in Zukunft im Markt aufzutreten, sein Unternehmen um einen Dienstleistungsbereich zu erweitern oder sich eine neue Existenz aufzubauen und hiermit erfolgreich am Wirtschaftsprozess teilzunehmen.
Das Expertenwissen lässt sich durch unseren speziellen SBW Seminaraufbau in relativ kurzer Zeit verständlich vermitteln.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen für diesen Sachverständigen Lehrgang sind:
- KFZ-Meister
- KFZ-Techniker-Meister
- Lackierer-Meister
- KFZ-Elektriker-Meister
- Zweiradmechaniker-Meister
- Karosseriebau-Meister
- staatl. geprüfter KFZ-Techniker
- Dipl.-Ing. FH / TH mit Fachrichtung Kraftfahrzeug
- Altgeselle
Ausbildungsinhalte
1. SACHVERSTÄNDIGENAUSRÜSTUNG
2. DER GUTACHTENAUFTRAG
- Auftragserteilung
- Abtretungserklärung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. GUTACHTENAUFBAU
- Inhalte Deckblatt
- Technische Daten und Fahrzeugbeschreibung
- Vortexte
- Kalkulation
- Nachtexte
- Fotodokumentation
4. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
- Reparaturschaden
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Merkantiler Minderwert
- Technische Wertminderung
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
- Totalschaden
- Verbringungskosten
- Neu für Alt (NfA)
5. ÜBERSCHLÄGIGE KALKULATION, NACHTRAG USW.
- Überschlägige Kalkulation
- Nachtrag zum Gutachten
- Instandsetzungsbestätigung
- Rechnungsprüfungsbericht
- Gutachtenhonorar
6. TYPENBOGEN
- Symbolschlüssel
- Deckblatt
- Ausführungsvarianten
- Lohnfaktoren
- Randfahnencodes
7. E-MAIL- / FAXVORLAGE
- Wozu brauche ich eine E-Mail bzw. Faxvorlage
- Wie funktioniert die Vorlage
- Wo bekomme ich diese Vorlage
- Wie erreiche ich die Gutachtenauswertung der SBW
- Mail Vorlage
8. PHANTOMKALKULATION
- Aufbau einer Phantomkalkulation
- Erstellung einer Phantomkalkulation
9. SCHADENSRECHT
- Begriffsbestimmungen
- Rechtsanwaltskosten
- Die Schadensabwicklung von Unfällen mit Beteiligung von Leasingfahrzeugen
- Inhalt des Leasingvertrages
- Informations-und Mitwirkungspflichten
- Abrechnung auf fiktiver Baisis
- Sonstige Pflichten des Leasingnehmers
- Ansprüche des Leasingnehmers / Leasinggebers
- Totalschaden
- 130%-Grenze
- Quotenrecht
- Restwert / Wertminderung
- Sonstige Kosten
- Haftung des Leasingnehmers
- Haftung des Dritten und des Kaskoversicherers
- Wertbegriffe
- Haftpflicht / Deckung
- Bürgerliches Gesetzbuch
- §823 Schadensersatzpflicht
- §249 Schadenersatz durch Naturalherstellung
- §250 Schadenersatz in Geld nach Fristsetzung
- §251 Schadenersatz in Geld ohne Fristsetzung
- §252 Entgangener Gewinn
- §631 Werkvertrag
- §632 Vergütung (neue Fassung)
- §315 Bestimmung der Leistung
- §316 Bestimmung der Gegenleistung
- Vergütung (JVEG)
- Allgemeine Vorschriften
- Gemeinsame Vorschriften
- Vegütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- Schlussvorschriften
- Zivilprozessordnung
- Leitsätze und Erläuterungen für Gutachten
- Honorar nach Schadenshöhe
- Diverse Gerichtsurteile
- Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

Für weitere Fragen oder Anfragen zu Seminaren für den KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter stehen wir ihnen gerne zu einem persönlichen Kundengespräch zur Verfügung.
Termine & Orte
11.12.2024 – 15.12.2024 Nettetal/NRW
15.01.2025 – 19.01.2025 Frankfurt am Main
12.02.2025 – 16.02.2025 Nettetal/NRW
19.03.2025 – 23.03.2025 Großraum Hamburg
23.04 2025 – 27.04.2025 Zusmarshausen
Kosten
Kosten des Seminars:
2.295,00 € (25% Preisvorteil)
Eine MwSt. wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach §4 Nr. 21 a)bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuer-pflichtige Bildungsmaßnahme handelt.
Warum KFZ-Gutachter werden
  • Wettbewerbsvorteil durch Qualifizierung und dadurch mehr Gutachten bekommen
  • Mehr Vertrauen von potenziellen Auftraggebern
  • Zusätzliche Einnahmequelle
  • Auftragserteilung durch Privatpersonen, Firmen, Gerichte, Versicherer, Rechtsanwälte, Expertensuchdienste
  • Selbstständigkeit als Chance
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Am Bahndamm 3 41334 Nettetal
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